Weil 5:0 gewinnen besser ist, als 2:3 verlieren! Die nächsten 5 Jahre entscheiden.
Das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) gilt seit dem 1. Januar 2015 und schon wird über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) debattiert. Was sich durch das PSG II konkret für Pflegedienste und Sozialstationen ändert, wissen wir. Und schon wird über das Dritte Pflegestärkungsgesetz debattiert, mit dem die Rolle der Kommunen ausgebaut werden soll.
Klar ist bereits jetzt:
- Der Gesetzgeber arbeitet konsequent daran, Pflegebedürftige mit niedrigen Pflegestufen (später Pflegegraden) aus der vollstationären Pflege zu verdrängen. Für diese Pflegebedürftigen werden Pflegedienste und Sozialstationen Konzepte anbieten müssen, um ihre Marktposition nachhaltig zu stärken.
- Zudem werden ab dem Jahr 2017 ca. 19 % der Pflegebedürftigen, die mit dem heutigen Begutachtungsverfahren Pflegestufe 1 erreichen würden, mit dem neuen Begutachtungsverfahren gerade noch in Pflegegrad 1 rutschen - mit einem Leistungsanspruch von gerade noch 125 € pro Monat. Es bleibt spannend. Pflegedienste und Sozialstationen werden sich auf viele Änderungen einstellen müssen.
- Niedrigschwellige Versorgungsangebote sollen massiv auf- und ausgebaut werden. Die Konkurrenz für Pflegedienste und Sozialstationen wird größer.
- Der ab dem 1. Januar 2017 greifende Besitzstandsschutz für Pflegebedürftige, die bereits am 31.12.2016 Leistungen der Pflegeversicherung bekommen oder beantragt haben, erfordert schon für das nächste Jahr eine Umsetzungsstrategie und eine akribische Terminplanung.
Hinzu kommt, dass viele Pflegedienste und Sozialstationen die Änderungen durch das PSG I noch nicht "verdaut" haben.
Mit meinen Angeboten zur Strategieentwicklung unterstütze ich Sie dabei, für Ihren Pflegedienst oder Ihre Sozialstation eine Unternehmensstrategie zu entwickelt, mit der Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt besteht.
Bei Fragen zu diesem Angebot können Sie mich selbstverständlich gern anrufen unter 06195 673 199 oder das Kontaktformular nutzen.